GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf Arztpraxen und MVZ – was jetzt zu tun ist

Berater
Bettina Winkelmann
Geschäftsführende Gesellschafterin
Thomas Hopf
Geschäftsführender Gesellschafter
Christoph Waldmann
Analyst für Gesundheitsökonomie - Entwicklung von Planungs – und Beratungstools
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GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf Arztpraxen und MVZ – was jetzt zu tun ist

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verändert ab 2027 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen und Medizinische Versorgungszentren erheblich. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und weitere Beitragserhöhungen zu begrenzen.

Ein wesentlicher Teil der Einsparungen entfällt jedoch auf die ambulante Versorgung. Für viele Praxen bedeutet dies: geringere Vergütungszuwächse, die erneute Budgetierung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen und der Wegfall verschiedener Zuschläge. Einige Regelungen sind bereits am 30. Juli 2026 in Kraft getreten, die meisten finanziell relevanten Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Kassenärztliche Bundesvereinigung

Was ändert sich für Arztpraxen und MVZ?

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Die Entwicklung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Vergütung wird stärker an die Grundlohnentwicklung gekoppelt. In den Jahren 2027 bis 2029 wird die zulässige Steigerungsrate zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt.
  • Bisher extrabudgetär vergütete Leistungen werden teilweise wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen. Dies betrifft unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen der Palliativ- und Pflegeheimversorgung sowie psychotherapeutische Leistungen.
  • Die besonderen Vergütungsanreize des Terminservice- und Versorgungsgesetzes entfallen. Dazu gehören Zuschläge und extrabudgetäre Vergütungen für bestimmte Terminvermittlungsfälle, offene Sprechstunden und über Terminservicestellen vermittelte Behandlungen.
  • Für hausärztliche und kinderärztliche Praxen werden Ausgleichszahlungen bei steigenden Fallzahlen künftig teilweise abgestaffelt.
  • Einzelne Vergütungen und Zuschläge entfallen, beispielsweise für die Befüllung der elektronischen Patientenakte, bestimmte Hygieneleistungen, die Organspendeberatung und Teile der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie.

Die Auswirkungen unterscheiden sich erheblich nach Fachrichtung, Leistungsstruktur, KV-Region und bisherigem Anteil extrabudgetärer Leistungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von Einsparungen in Milliardenhöhe in der ambulanten Versorgung. Berufsverbände rechnen teilweise mit durchschnittlichen Honorarverlusten von 20.000 bis 30.000 Euro je Arzt und Jahr. Solche Durchschnittswerte können jedoch keine individuelle Berechnung ersetzen. KV Nordrhein, Virchowbund

Warum pauschale Kostensenkungen nicht ausreichen

Steigende Personal-, Miet-, Energie- und Sachkosten treffen auf eine begrenzte Honorarentwicklung. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen an Sprechstundenangebot, Versorgungsqualität, Dokumentation und Praxisorganisation bestehen.

Ein pauschaler Personalabbau oder die undifferenzierte Reduzierung des Leistungsangebots kann deshalb zu neuen Problemen führen: längeren Wartezeiten, einer höheren Belastung des Teams, sinkender Patientenzufriedenheit und weiteren Umsatzverlusten.

Entscheidend ist vielmehr, die konkreten Auswirkungen auf die einzelne Praxis oder das MVZ zu ermitteln. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, bei welchen Leistungen tatsächlich Erlösrisiken entstehen und welche organisatorischen oder strategischen Anpassungen sinnvoll sind.

Wie sich Praxen und MVZ jetzt vorbereiten sollten

1. Individuelle Erlöswirkung berechnen

Ausgangspunkt sollte eine Analyse der Abrechnungsdaten der vergangenen vier bis acht Quartale sein. Dabei ist insbesondere zu prüfen:

  • Welche Umsätze wurden bislang extrabudgetär vergütet?
  • Welchen Anteil haben TSVG-Fälle und entsprechende Zuschläge?
  • Welche Leistungen werden künftig budgetiert oder geringer vergütet?
  • Welche Fachbereiche und Standorte sind besonders betroffen?
  • Wie verändert sich das Betriebsergebnis bei unterschiedlichen Kürzungsszenarien?

Auf diese Weise entsteht keine pauschale Hochrechnung, sondern eine belastbare Prognose für die eigene Organisation.

2. Liquidität und Kostenstruktur neu planen

Für 2027 sollten mindestens drei Szenarien erstellt werden: ein realistisches Basisszenario, ein positives und ein vorsichtiges Szenario. Neben den erwarteten Honorarveränderungen sind Tarif- und Gehaltssteigerungen, Inflation, Investitionen, Finanzierungskosten und mögliche Nachzahlungen zu berücksichtigen.

Frühzeitig erkannte Liquiditätsengpässe lassen sich wesentlich besser steuern als kurzfristige Finanzierungslücken.

3. Prozesse und Kapazitäten überprüfen

Viele Praxen verfügen trotz hoher Arbeitsbelastung über wirtschaftliche Reserven. Ursachen sind häufig unklare Zuständigkeiten, ungünstige Terminstrukturen, vermeidbare Ausfälle, fehlende Leistungserfassung oder nicht ausgeschöpfte Delegationsmöglichkeiten.

Deshalb sollten unter anderem Terminmanagement, Raumbelegung, ärztliche und nichtärztliche Kapazitäten, Dokumentationszeiten und Abrechnungsprozesse überprüft werden. Das Ziel ist nicht eine höhere Arbeitsverdichtung, sondern eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen.

4. Leistungs- und Umsatzstruktur weiterentwickeln

Eine hohe Abhängigkeit von einzelnen Vergütungsbestandteilen erhöht das wirtschaftliche Risiko. Je nach Fachrichtung können deshalb ergänzende Versorgungs- und Erlösmodelle sinnvoll sein, beispielsweise:

  • selektivvertragliche Versorgung und Hausarztverträge,
  • Privatleistungen und medizinisch sinnvolle Selbstzahlerangebote,
  • Präventions- und Vorsorgeprogramme,
  • ambulante und kooperative Versorgungsangebote,
  • Videosprechstunden und digitale Behandlungspfade,
  • Kooperationen mit Unternehmen, Pflegeeinrichtungen oder anderen Leistungserbringern.

Jede Erweiterung sollte medizinisch sinnvoll, rechtlich zulässig und wirtschaftlich kalkuliert sein. Nicht jedes zusätzliche Angebot führt automatisch zu einem positiven Ergebnis.

5. Personalplanung mit der Leistungsplanung verbinden

Personalkosten sind in vielen Praxen der größte Kostenblock. Dennoch sollte die Personalplanung nicht isoliert über Stellenkürzungen erfolgen. Entscheidend ist, welche Kapazitäten für welche Leistungen benötigt werden und welche Tätigkeiten sinnvoll delegiert, standardisiert oder digitalisiert werden können.

Vergütungsmodelle, Verantwortlichkeiten und Arbeitszeitverteilungen sollten dabei so gestaltet werden, dass sie sowohl die wirtschaftlichen Ziele als auch eine stabile Patientenversorgung unterstützen.

Vom Honorarverlust zum konkreten Maßnahmenplan

Das GKV-Spargesetz erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Arztpraxen und MVZ. Wie stark eine Einrichtung tatsächlich betroffen ist, lässt sich jedoch nur anhand ihrer individuellen Abrechnungs-, Kosten- und Leistungsstruktur beurteilen.

Praxistransfair unterstützt Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sowie MVZ-Geschäftsführungen dabei,

  • die finanziellen Auswirkungen des Spargesetzes zu berechnen,
  • Ergebnis- und Liquiditätsszenarien für 2027 zu entwickeln,
  • Prozesse und Personaleinsatz zu optimieren,
  • Leistungs- und Umsatzstrukturen weiterzuentwickeln und
  • einen umsetzbaren Maßnahmenplan mit klaren Verantwortlichkeiten zu erstellen.

Je früher die Auswirkungen transparent gemacht werden, desto größer ist der Handlungsspielraum. Ziel ist nicht nur, kurzfristige Honorarverluste auszugleichen, sondern die Praxis oder das MVZ dauerhaft wirtschaftlich stabil und strategisch zukunftsfähig aufzustellen.

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen das GKV-Spargesetz auf Ihre Praxis oder Ihr MVZ hat?
Wir analysieren Ihre individuelle Ausgangssituation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen konkrete wirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen.

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